Archiv der Kategorie: Sachbuch

Rage and Petulance

“The debate, as Bannon put it, was not about whether the president’s situation was bad, but whether it was Twenty-Firth-Amandment bad.”

Fire and Fury, S. 297.

Es ist schlimm. Das war zu erwarten; dennoch ist es kaum zu ertragen. Rückblickend ist es eigentlich noch viel schlimmer. Man fragt sich, weshalb diese völlig chaotische, desaströs inkompetente und von Intrigen und persönlicher Missgunst zerfressene Administration nicht schon viel früher in sich zusammengefallen ist wie ein stümperhaft und hastig aufgestelltes Kartenhaus.

Eine Antwort darauf will Michael Wolff in Fire and Fury gar nicht geben. Er ist – um ihn selbst zu zitieren – die Fliege an der Wand, die einen scheinbar ungefilterten Einblick in die dysfunktionale Mechanik einer völlig inkompetenten und unvorbereiteten Administration gewährt. Insbesondere nach dem Ende der Amtsperiode wird klar, dass der 45. nicht nur völlig unqualifiziert für seine Präsidentschaft war, sondern zugleich überhaupt kein Interesse am größeren Bild hatte. Um das Komplizierte sollten sich andere kümmern.

Vermutlich erklärt sich in Wolffs Fokus auf diese anderen – die Strippenzieher und Speichellecker im West Wing – die immense Rage, die nach Erscheinen des Buchs aus dem Oval Office zu hören war. Denn ganz im Gegenteil zum öffentlichen Bild und zu seiner eigenen Selbstwahrnehmung war die Spitzenfigur im Weißen Haus letztlich nur ein Nebencharakter, eine Marionette an den Fäden seines machtgierigen, stets auf den eigenen Vorteil bedachten Umfelds. Welch ultimative Kränkung für einen ohnehin ständig gekränkten Narziss.

Cover von Michael Wolff: Fire and Fury

Michael Wolff: Fire and Fury. Inside the Trump White House.
New York: Henry Holt and Company 2018.
336 Seiten, Hardcover
ab 5,25 €


Glücklich ist, wer vergisst: Willi Winklers „Das Braune Netz“

„Das Außen-, das Justiz- und zuletzt das Innenministerium wurden auf ihre Geschichte hin durchleuchtet, und überall fanden sich, o Wunder: Nazis. Nazis saßen im Bundestag, in den Länderparlamenten, in sämtlichen Behörden und Ministerien, in der Polizei, in der Justiz, sie saßen in der Regierung und sie saßen zu Gericht, in manchen Fällen sogar über ihre ehemaligen Opfer. Die frühe Bundesrepublik war ein einziger Skandal. Eine Partei der früheren NSDAP-Mitglieder hätte bis in die sechziger Jahre die größte Fraktion im Bundestag stellen können. Neunzig Prozent aller Berufssoldaten der neuen Bundeswehr hatten bereits in der alten Wehrmacht gedient. Der Boden, über den er geht, ist unheimlich, schreibt Golo Mann. Aber die frühe Bundesrepublik hat schnell gelernt, auf diesem Boden und auf ihrer Vergangenheit zu leben, gern auch zu tanzen.“ (S. 15f.)

1945 lag Deutschland und mit ihm Europa in Trümmern. Das „1000-jährige Reich“ war nach zwölf Jahren untergegangen und hinterließ den Überlebenden eine moralische Hypothek, die in der unmittelbaren Nachkriegszeit kaum zu fassen, geschweige denn zu tragen schien. Wie am Morgen nach dem Exzess starrte eine erwachte Bevölkerung auf den Scherbenhaufen und konnte sich vermeintlich nicht erinnern, wie es dazu hatte kommen können.

Gleichzeitig musste es irgendwie weitergehen, ein neuer Staat aufgebaut und gegen den Rückfall in den Exzess verteidigt werden. Das „Dritte Reich“ war zwar besiegt, nicht aber der Nazismus. Die Überlebenden des alten Systems wurden Teil des Neuen. Während in Nürnberg die Hauptverantwortlichen öffentlichkeitswirksam verurteilt und größtenteils hingerichtet wurden, gelang es Millionen von Mittätern und Mitläufern, in das neue, nun endlich demokratische System zu wechseln. Immerhin war ihre Expertise gefragt. Nicht alle Positionen konnten mit Exilanten und Widerständlern besetzt werden.

Willi Winkler arbeitet in Das Braune Netz minutiös heraus, an welchen Stellen es ehemaligen Nazis gelang, sich in der Bundesrepublik einzurichten. Das geschah mal aus Opportunismus, mal aus Pragmatismus; mal wurden Lebensläufe geschönt, manchmal neu erfunden und zweifellos gab es viele ehemalige Nazis, die sich glaubhaft geläutert aus Überzeugung am Aufbau des neuen Staats beteiligten. Dennoch richtete die rasche Assimilation der Kriegsverbrecher einen kaum zu beziffernden moralischen Schaden an. Diesen zu verdeutlichen ist das Ziel von Winklers Arbeit.

„Hätte [Hanns Martin] Schleyer neben [Reinhard] Heydrich im Auto gesessen und wäre mit ihm gestorben, wäre der Mord an ihm jedenfalls später eine politisch und moralisch zu rechtfertigende Tat gewesen. SS-Untersturmführer Schleyer saß nicht neben ihm, er kannte Heydrich vermutlich nicht näher, aber er wohnte in Prag in einer von Juden requirierten Villa, konnte rechtzeitig vor dem Eintreffen der sowjetischen Truppen fliehen, kam mit drei Jahren Internierung davon (im Lebenslauf höflich umschrieben als Kriegsgefangenschaft), stieg bei Daimler-Benz in den Vorstand auf und wurde der Arbeitgeberpräsident, der mit Bundeskanzler Helmut Schmidt ebenso gut verhandeln konnte wie mit dem ehemaligen Kommunisten Willi Bleicher, dem Stuttgarter IG-Metall-Chef, der das „Dritte Reich“ zum größten Teil im KZ Buchenwald verbracht hatte.“ (S. 23f.)

Winklers Buch ist eine Fleißarbeit, die unermüdlich Nazi-Vergangenheiten auflistet. Kleine Mitläufer und handfeste Mittäter, die sich als erstaunlich moralisch flexibel erwiesen und mal mehr, mal weniger auskömmliche Posten in der neuen Bundesrepublik besetzten. Weich gefallen sind sie fast alle; geschützt von Amnestie und allgemeinem Verdrängungsimpuls war ihre Nazi-Vergangenheit kaum je ein Einstellungshindernis. Die Karrieren vor dem Krieg sind dabei so vielfältig wie die in der Bundesrepublik: Hans Globke (Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze und Hauptverantwortlicher für die Namensänderungsverordnung, später Chef des Bundeskanzleramts und rechte Hand Adenauers), Reinhard Gehlen (Generalmajor der Wehrmacht, Gründer der „Organisation Gehlen“, die später mit ihm als Chef zum BND wurde), Hermann Höcherl (NSDAP seit 1931, Leutnant der Wehrmacht, Innenminister 1961-65), Theodor Saevecke (SS-Hauptsturmführer, NSDAP seit 1929, BKA seit 1952, Einsatzleiter während der Besetzung der Spiegel-Redaktion 1962) und viele andere mehr.

„‚Ich bin gezwungen worden, ‚Jud Süß‘ zu drehen‘, trotzte dagegen der arme Verfolgte. ‚Warum soll ich mich jetzt dafür entschuldigen?‘ Veit Harlaan hatte wirklich schwer zu tragen, erst an seinem Ruhm im ‚Dritten Reich‘ und danach wieder an seinem Ruhm im ‚Dritten Reich‘. Der Gutachter Herbert Kraus empfahl, ‚den Mantel des Vergessens über das Dunkel der hinter uns liegenden Zeit zu bereiten‘. Worüber beklagten sich die Juden eigentlich? Der Vorsitzende Richter Walter Tyrolf verfiel in der Urteilsbegründung auf das irrsinnigste aller Argumente: ‚Hätten die Juden nicht schon damals, 1940/41, ins Kino gehen und Strafantrag wegen Beleidigung stellen können?‘ Doch, genau so heißt es in der Begründung des Landgerichts Hamburg, Schwurgericht II, Urteil vom 29. April 1950.“ (S. 236)

Das Braune Netz ist gefüllt mit solchen Beispielen. Sie provozieren ein kaum zu greifendes Unverständnis für die groteske historische Ungerechtigkeit, die in einer ebenso historischen Perversion einen der freiesten, erfolgreichsten und international geachtetsten Staaten Europas hervorbrachte. Tyrolf (NSDAP seit 1937), der als Staatsanwalt an Todesurteilen wegen „Rassenschande“ mitwirkte, wehrte sich übrigens gegen ein Ende der 50er gegen ihn laufendes Ermittlungsverfahren mit der Begründung, er sei „der Letzte, welchem man den Vorwurf machen könnte, dabei sich ‚die Hände mit Blut befleckt‘ zu haben“ (S. 237). Das Verfahren wurde eingestellt.

Winkler neigt zur spitzen, nicht immer ganz wertungsfreien Formulierung. Er ist ein scharfer Beobachter, der Sachverhalte vorlegt und erschütternde Details aus den Biographien sprechen lässt, die von den Personen selbst aus ersichtlichen Gründen häufig lieber verschwiegen worden waren. Winkler blickt unnachgiebig auf ein sumpfiges Milieu, das gute Arbeit geleistet hat, wenig beachtet zu werden. Das liest sich fesselnder als mancher Kriminalroman, wirkt zuweilen aber etwas atemlos, wenn Winkler von Anekdote zu Anekdote springt, als würde die Kaskade der moralischen Ungeheuerlichkeiten gar nicht mehr versiegen.

Sie ist in der Tat lang, die Liste dieser Ungeheuerlichkeiten. Spiegel-Affäre und Wiederbewaffnung, Amnestie und Freisprüche für Kriegsverbrecher, der öffentliche Umgang mit NS-Opfern und nicht zuletzt der fast fanatische Antikommunismus der frühen Bundesrepublik waren letztlich kaum ohne die Beteiligung der „Alten Kämpfer“ denkbar. Die junge Bundesrepublik suchte nach dem Kitt, um den neuen Staat zusammenzuhalten und griff nach der bewährten Methode des Zusammenschlusses durch Ausgrenzung.

Über die paranoide Verfolgung des Kommunismus und dessen Dämonisierung zum absoluten Staatsfeind – von Winkler präzise als Hauptargument herausgearbeitet – gelang es nicht nur, die Bundesrepublik als treuen Verbündeten der Westmächte zu etablieren und die alten Kader (wegen ihrer wiederum unentbehrlichen Erfahrung) zu rehabilitieren, sondern auch – sozusagen als bitterer Treppenwitz – eine makabere Traditionslinie der Identität über Negativabgrenzung herzustellen: vom NS-Antisemitismus über den Antikommunismus bis zum heutigen Rechtspopulismus. Ob etwa die über Jahrzehnte hartnäckig als Sündenbock genutzte „Rote Kapelle“ in der Bundesrepublik überhaupt existierte, geschweige denn eine Gefahr darstellte, spielte damals ebenso wenig eine Rolle, wie der Wahrheitsgehalt heutiger Propaganda gegen Zuwanderer.

Winklers Arbeit mag angesichts der suggerierten Alternativlosigkeit der zeitgeschichtlichen Abläufe zu Verdrossenheit und Entsetzen verleiten – und doch steht über ihr ein großes „Trotzdem“. Der damals so fragile Rechtsstaat ist nicht zusammengebrochen; das Reaktionäre hat sich nicht durchsetzen können. Trotz der moralischen Hypothek entstand aus den Trümmern des „Dritten Reichs“ die heutige Bundesrepublik Deutschland. Es ist Winklers Verdienst, diesen Widerspruch schonungslos aufzuzeigen und zugleich einen Erklärungsversuch anzubieten. Neben den von Winkler aufgefahrenen Beispielen des Opportunismus und Verdrängens kommen die zivilgesellschaftlichen Veränderungen, die letztlich zur Überwindung des „braunen Netzes“ geführt haben, allerdings etwas zu kurz. Das Braune Netz ist dennoch ein Beitrag zum Verständnis der Überlebenslügen der frühen Bundesrepublik – und ein ebenso wichtiges Puzzleteil zum Verständnis der Gegenwart.

Willi Winkler: Das Braune Netz. Wie die Bundesrepublik von früheren Nazis zum Erfolg geführt wurde
Berlin: Rowohlt 2019
416 Seiten, gebunden
22,00 €


Büchertour #4: Diener des Rechts und der Vernichtung

Historisch Interessierten ist Fritz Bauer vor allem wegen dessen bedeutsamer Rolle bei der Überführung Adolf Eichmanns nach Israel und den Frankfurter Auschwitz-Prozessen ein Begriff. Da in der bundesdeutschen Vergangenheitsbewältigung in der Regel aber lieber über die erfolgreichen Fälle gesprochen wird, sind die weniger erfolgreichen Anstrengungen Bauers in der Verfolgung von NS-Verbrechen weniger bekannt. Mit einem dieser Fälle, dem sogenannten Schlegelberger-Verfahren, befasst sich Christoph Schneider in seiner Monographie Diener des Rechts und der Vernichtung. Das Verfahren gegen die Teilnehmer der Konferenz von 1941 oder: Die Justiz gegen Fritz Bauer, die der Kulturwissenschaftler am 23. Januar in der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz in Mainz vorstellte.

„Das Schlegelberger-Verfahren ist trotz, oder besser gesagt, wegen seiner eigentümlichen Unsichtbarkeit der Inbegriff jener Momente der NS-Aufarbeitung, denen nichts Vorbildliches zukommt.“ (C. Schneider, S. 14)

Im April 1941 versammelte sich im Berliner „Haus der Flieger“ die vollständige Spitze der damaligen reichsdeutschen Justiz: neben dem Reichspräsidenten, den Oberreichsanwälten und weiteren hohen Vertretern auch die Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte aller Oberlandesbezirke des Deutschen Reichs und der zu diesem Zeitpunkt annektierten Gebiete. Insgesamt weit über 100 Personen der juristischen Elite folgten der Einladung von Franz Schlegelberger – damals Geschäftsführer des Reichsjustizministeriums – nach Berlin.

Zu diesem Zeitpunkt liefen bereits seit 16 Monaten die heute als „Aktion T4“ bekannten Euthanasie-Morde. Die Aktion hatte im gesamten Reichsgebiet die Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ zum Ziel – und keinerlei Rechtsgrundlage. Selbst im „Dritten Reich“ waren die Säuberungen unter Kranken und Menschen mit Behinderung strafrechtlich Mord. Die Aktionen wurden daher verschleiert und mit gefälschten Dokumenten nachträglich scheinbar legalisiert. Dennoch kam es im Ablauf immer wieder zu „Störungen“: Gerichte erkundigten sich nach plötzlich verschwundenen Angeklagten, Hinterbliebene zweifelten Todesumstände an, Prozesse um Nachlässe zogen sich hin.

Da schon Schlegelbergers Vorgänger, Reichsjustizminister Franz Gürtner, auf die fehlende Rechtsgrundlage hingewiesen hatte, mit seinem Ersuchen um einen entsprechenden Erlass aber gescheitert war, entschied sich Schlegelberger zu einem außergewöhnlichen Verfahren: Er lud die gesamte juristische Führung nach Berlin und ließ ihnen von zwei hochrangigen Vertretern der zuständigen Zentraldienststelle T4 das gesamte Mordprogramm in aller Deutlichkeit erläutern. Anschließend wurde der Beschluss verkündet, sämtliche als „Störung“ aufzufassende Verfahren künftig ohne weitere Bearbeitung direkt an allen Instanzen vorbei ans Reichsjustizministerium weiterzuleiten. Damit einigten sich die Juristen auf eine Aussetzung des geltenden Rechts, ohne dass dies in irgendeiner Form kodifiziert oder verordnet wurde.

Dies ist aus mehreren Gründen bemerkenswert: Während andere, ähnliche Entscheidungen im kleinen Kreis getroffen wurden (die Wannsee-Konferenz hatte 15 Teilnehmer), versammelten sich in Berlin weit mehr als 100 hochrangige Justizvertreter. Die bisherige Geheimhaltung der Morde wurde aufgegeben; auf der Konferenz von 1941 wurde Klartext gesprochen und die gesamte Mord- und Verschleierungspraxis erläutert. Die Vertreter der Konferenz schufen in einer einzigartigen Plenarsituation eine Art Recht vorbei an den üblichen Wegen. Und nicht zuletzt: Die Konferenzteilnehmer gaben durch ihre allgemeine und widerspruchslose Zustimmung eine im besonderen Maße schutzbedürftige Bevölkerungsgruppe kollektiv der Vernichtung preis und ermöglichten dadurch den reibungslosen Ablauf der „Aktion T4“.

Umso bemerkenswerter, dass Christoph Schneider mit seinen Nachforschungen eine bis heute blinde Stelle in der NS-Aufarbeitung präsentiert. Dabei sind Schneiders Erkenntnisse keineswegs wirklich neu. Schon 1947/48 wurde die Konferenz von 1941 im Hadamar-Prozess in Frankfurt aktenkundig. Zu einem Verfahren gegen die Konferenzteilnehmer kam es unmittelbar nach dem Krieg jedoch nicht. Erst 1960 wurde auf persönliche Initiative von Fritz Bauer hin in Frankfurt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, dass jedoch umgehend nach Stuttgart abgegeben wurde und dort auf die Halde kam. Nach erheblichen Verschleppungen und Behinderungen konnte erst im Jahr 1967 mit den Voruntersuchungen begonnen werden; zu diesem Zeitpunkt gegen ganze 13 ehemalige Konferenzteilnehmer.

Diese reagierten entsprechend empört darauf, dass man das Recht auf sie zurückwirken ließ. Schneider legt in seiner Arbeit ausführlich die wiederkehrenden Argumentationsmuster der Beteiligten dar, die sich allzu oft dahinter versteckten, nur Teil einer unaufhaltsamen Maschinerie gewesen zu sein, und am Terror von SS und Gestapo ohnehin nichts hätten ändern können. Schweigen sei nicht als Zustimmung zu deuten, eine Diskussion der Vorgehensweise weder gewünscht noch möglich gewesen. Doch auch nach Prozessaufnahme kam es zu Verschleppungen, Prozessbehinderungen und Verzögerungen. Immer mehr der Konferenzteilnehmer starben oder ließen sich prozessunfähig schreiben. Im Jahr 1970, zehn Jahre nach Prozessbeginn und zwei Jahre nach dem Tod Fritz Bauers, wurde das Verfahren mit einem neunzeiligen Beschluss eingestellt, die vier verbliebenen Konferenzteilnehmer außer Vollzug gestellt. In der Öffentlichkeit war das Verfahren zu diesem Zeitpunkt schon in Vergessenheit geraten.

„Die Frage der allfälligen Dienstbarkeit des Rechts für jede Herrschaft kam entweder gar nicht zur Sprache oder wurde als Frage individueller Verfehlungen erörtert. Wenn aber das gesamte Corps der höchsten Juristen einer modernen Nation eine gegen jede Rechtsauffassung verstoßende systematische und anhaltende Mordpraxis hinnimmt und deckt, stehen größere Fragen an als die nach persönlichem Fehlverhalten.“ (C. Schneider, S. 11)

Schneiders Arbeit ist an dieser Stelle noch nicht beendet, sondern erweitert sich um eine dritte Zeitebene. Im Jahr 1978 wird die Anfrage des Richters Helmut Kramer „nach der eventuellen Existenz eines solchen Strafverfahrens“ zuerst ohne Auskunft zurückgewisen. Nachdem sich Kramer die Einsicht in die Dokumente erstritten hatte, erhielt er sparsame 95 Blatt Kopien aus den insgesamt 47 Bände umfassenden Prozessakten für den von ihm angestrebten Beitrag in einer juristischen Fachzeitschrift. Kramers Beitrag erzeugte dann tatsächlich Aufmerksamkeit, vor allem aber schwere Anschuldigungen eines Teilnehmernachkommens, infolge derer Kramer 1984 ein Zivilverfahren einleitete.

Wieder kam es zu erheblichen Verschleppungen und Verzögerungen. Das Verfahren, in dem auch die Konferenz von 1941 ein wichtiger Gegenstand war, zog sich über insgesamt sechs weitere Jahre hin und endete 1990 klanglos in einem Vergleich. Besonders bemerkenswert: Als Kramer die Akten des Schlegelberger-Verfahrens als Beweismittel anführen wollte, waren diese nicht auffindbar. Angeblich seien sie bei der Überführung an das Amtsgericht Bonn (ein Weg von 150 Metern) verschollen. Erst 1989 tauchten die Akten unter dubiosen Umständen bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt auf. Einen wirklichen Abschluss, eine wirklich ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema hat es bis heute jedoch nicht gegeben. „Das Thema ist längst nicht durch“, resümierte Schneider in Mainz.

Schneider führt die juristischen Verstrickungen, Verschleppungen und Behinderungen akribisch, sorgfältig und verständlich auf. Man merkt ihm und seiner Arbeit an, dass er weder Jurist noch Historiker, sondern Kulturwissenschaftler ist. Ihn treiben nicht die juristischen Spitzfindigkeiten um, sondern die berechtigte Frage, wie die komplette juristische Führung des „Dritten Reichs“ aus zum überwiegenden Teil noch im Kaiserreich sozialisierten und gut situierten, einflussreichen Männern, kollektiv den institutionalisierten und systematischen Mord einer ganzen Bevölkerungsgruppe hinnehmen konnte. Spürbar ist aber auch Schneiders Frustration darüber, wie das Thema in der Bundesrepublik von Anfang an unterdrückt und verschwiegen wurde. In den 1960er-Jahren, einer Zeit, die stets als positive Zäsur in der NS-Aufarbeitung betrachtet wird, wurde die Auseinandersetzung mit den Verstrickungen der Justiz in die NS-Verbrechen aktiv unterdrückt und tabuisiert. Bis heute, so Schneiders Fazit, versteht es die Justiz der Bundesrepublik sehr erfolgreich, das Vorhandensein der Thematik unter den Teppich zu kehren.

Mit seiner Arbeit hebt Schneider die Bedeutung des Schlegelberger-Verfahrens für das Verständnis der deutschen Vergangenheitsbewältigung erheblich. Dabei geht es ihm nicht nur um die Widerstände der Justiz, sich mit ihrere eigenen Vergangenheit zu befassen, sondern auch um das Bild Fritz Bauers. Während Bauers Erfolge oft als Musterbeispiel für die positive Auseinandersetzung der Bundesrepublik mit der NS-Vergangenheit aufgeführt würden, seien auch Bauers Misserfolge wichtige Quellen für das Verständnis der bundesdeutschen Widerstände gegen die NS-Aufarbeitung. Zugleich verdeutlicht Schneider die Bedeutung der eigentlichen Konferenz von 1941, die mit Blick auf die Euthanasie-Morde als Beginn des Holocausts die folgenschwere Anpassung der Justiz an den Vernichtungsbetrieb markierte.

Christoph Schneider: Diener des Rechts und der Vernichtung. Das Verfahren gegen die Teilnehmer der Konferenz von 1941 oder: Die Justiz gegen Fritz Bauer
Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts, Band 30
Frankfurt am Main: Campus Verlag 2017
242 Seiten, gebunden
29,95€

Vortrag und Lesung mit Christoph Schneider fanden am 23. Januar 2018 als Kooperationsveranstaltung der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz mit dem Verein Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V. im Rahmen der Veranstaltungsreihe zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2018 statt.


Barbara: „Wirklich schön, dass Sie da sind“

Gut ein Jahr ist es her, dass der Hamburger Verlag Gruner + Jahr versuchte, den faltenlosen Einheitsbrei der Frauenmagazine zu revolutionieren. Mittel der Wahl war damals interessanterweise aber kein weiteres Hochglanzmagazin mit austauschbarem Schickimicki-Sternchen und Beauty-Tipps, sondern die freche Schnauze einer gewissen Barbara Schöneberger. Wer Schöneberger ist, musste nicht lange erklärt werden, sie ist in Deutschland als Moderatorin, Schauspielerin, Sängerin und allgemeines Multimedialtalent ohnehin omnipräsent und nun auch hier namensgebend: „Barbara“ war geboren.

barbaraSeither konnte das annähernd monatlich erscheinende Heft durchaus reüssieren. Dank großem Auftakthype (und geschicktem Marketing, davon versteht man immerhin was am Baumwall) musste man in Hamburg nach der Startauflage nachdrucken, schreibt nach eigener Aussage mit dem Heft schon jetzt schwarze Zahlen und wirkt insgesamt durchaus zufrieden mit sich und dem Neuling. In einer eher schrumpfenden als wachsenden Branche, der hippe Medienexperten aller paar Tage einen neuen Untergang vorhersehen, durchaus ein achtenswertes Ereignis.

Zugegebenermaßen ist mir eine selbstironisch-schnutige Frau Schöneberger auf dem Titel allemal lieber als das zigste Einheitsmagermodel mit debil-leerem Gesichtsausdruck und halboffenem Mund (vgl. Kristen Stewart, Trendsetterin). Schöneberger übernimmt im Heft die Rolle als „Editor at Large“, steht also ganz wörtlich für das Große Ganze, plappert im Editorial und in Interviews und verleiht dem Heft damit nicht nur ein (ihr) Gesicht, sondern auch eine (ihre) Stimme.

Das gelingt. Das Magazin schafft die Gratwanderung, durchaus auch ernste Themen in Schönebergers bekannt-schnurrigem Plauderton zu vermitteln, ohne dabei ins allzu Gekünstelte abzusaufen. Das Heft – vorliegend die Oktoberausgabe zum gegenwärtigen Pflichtthema „Heimat“ – vermittelt heimelige Bodenständigkeit und bleibt gleichermaßen sympathisch wie glaubwürdig. Forsche Anreden hier, der eine oder andere, durchaus auch mal schlüpfrige Witz dort (man ist ja unter sich, nicht wahr?) ergibt, gemischt mit selbstironischem Hipster-Bashing (aus dem Alter ist die Zielgruppe ja nun wirklich raus) eine funktionierende Mischung. Dass Frau Schöneberger während des Interviews mit Anna Netrebko spontan ein paar Arien mitsingt, scheint da tatsächlich plausibel. Mein Höhepunkt: Die starke Portraitfotoreihe von Anna-Kristina Bauer über die zum Teil kuriosen Regionalhoheiten Deutschlands. Da mischen sich düster-schaurige Motive grimmscher Märchen mit einem Hauch Fin de Siècle und der scheinbaren Absurdität einer Meerrettichkönigin (Isabella Miller aus Mittelfranken).

„Ohne Hausordnung und Sonntagsbraten“ will „Barbara“ ansonsten sein, bringt dann aber doch die obligatorische Modestrecke (passend zum Heftschwerpunkt natürlich „Designer aus Deutschland. Logisch.“), gibt genau an, wer für Haare und Make-up auf dem Cover zuständig war und wo man das eher grelle Rüschen-Blüschen von Frau S. käuflich erwerben kann. Geschenkt. Allerdings sind es die vom Verlag als so gut laufend gepriesenen Anzeigen und die typischen „schaut mal, wie toll“-Produktvorstellungs-Seiten, auf denen „Barbara“ die rustikal-schnurpsige Bodenständigkeit dann doch nicht halten kann und die das Heft als das Lifestyle-Magazin enttarnen, dass es letztlich doch ist. Nur halt nicht für junge Hipster oder den Gentleman von Welt, sondern die „Frau im besten Alter“. (Was immer das jetzt genau ist, aber da fragt man ja besser nicht.) Das Problem daran: Die gezeigten Produkte wie der Profi-Sitzsack für schlappe 890 Euro oder eine Lego-Clutch mit Golddekor für 260 Euro sind dann doch preislich eher „Vogue“ als „Landlust“.

Insgesamt ist die Anzeigendichte etwa auf Branchenniveau, was wohl den annehmbaren Copypreis von 3,80 Euro ermöglicht. Irritierend wird es, wenn einen Frau S. dann auch von den Anzeigenseiten angrinst und, sagen wir mal, Haartönungen empfiehlt. Offenbar hat man in Hamburg die anfängliche Scheu vor Schönebergers zahlreichen Werbepartnern doch noch abgelegt. Passend zur Zielgruppe sind die Anzeigen dann meist Pflegeprodukte oder Modemarken, gerne auch mal etwas teurer, man wird ja noch träumen dürfen. (Keine Angst, dm und Edeka sind auch dabei.)

Schlussendlich ist „Barbara“ ein gelungenes, aber längst nicht so überwältigend innovativ neuartiges Frauenmagazin, wie vielleicht verlagsseitig kolportiert. Überraschungen sollte man nicht erwarten, dafür gibt es solide Unterhaltung und durchaus hochwertigeren Journalismus, der ruhig noch etwas mehr Raum einnehmen dürfte. Selbstverständlich ist das „Eine wie wir“-Image auch nur eine geschickte Inszenierung, die vor allem vom Charme Barbara Schönebergers lebt. Aber sie funktioniert und wirkt weitestgehend glaubwürdig. Und auf die andernorts üblichen, mit Society-Geläster garnierten Hungerhaken-Modestrecken kann man nun wirklich dankend verzichten.


Von der Schau-Lust: Navid Kermanis „Ungläubiges Staunen“

Die christliche Ikonographie, gerade jene vergangener Jahrhunderte, wirkt auf den zeitgenössischen Betrachter oft trocken, angestaubt und unzugänglich. Navid Kermani, Autor, Orientalist, Friedenspreisträger – und gläubiger Muslim – nähert sich der christlichen Bildwelt in seinen episodenhaften Betrachtungen nicht nur mit Ungläubigem Staunen, sondern mit erfrischend undogmatischer Naivität, die nie platt oder kindlich, wohl aber frei von jenen geistigen Schranken ist, die den Gläubigen oder Kunsthistoriker oft in seiner Einschätzung einschränken.

Navid Kermani: Ungläubiges Staunen

Damit umgeht Kermani geschickt die gegenüber den Kunstwerken geforderte Ehrfurcht, ohne sie aber ihrer Aura respektlos zu entledigen. Kermanis Beobachtungen sind gebildet, tiefgründig und zugleich so skeptisch wie kritisch, aber sie sind frei vom Schleier der Mystifizierung. Dabei ist es keineswegs so, dass Kermani nicht auch religiös argumentieren würde. Man merkt seiner Neugier das Staunen des Andersgläubigen an, dessen eigene Vorstellung sich im Metaphysischen nicht grundsätzlich unterscheidet, durch das islamische Bilderverbot aber doch völlig anders ausgeprägt ist. So gelingt es ihm, nicht nur Ausschnitte der christlichen Ikonographie zu entschlüsseln, sondern die Bilder gleichermaßen zum Ausgangspunkt für Exkurse in die islamische Theologie oder die Mystik der Sufis zu nutzen, die wiederum einen Einblick in islamische Glaubensvorstellungen geben.

Kermani spart keineswegs an Kritik. Die christliche Leidensfixierung und die fast schon obszöne Schaulust in der Darstellung der Passion oder der Martyrien reizen ihn wiederholt zu kritischen Überlegungen. Doch Kermani bewertet die christliche Tradition nicht, sondern versucht, sich in sie hineinzudenken und Erklärungen für den ikonographischen Widerspruch zwischen der hoffnungsvollen christlichen Botschaft und ihrer düster-blutigen Bilderwelt zu finden.

Nein, Navid Kermanis Betrachtungen über das Christentum sind kein Versuch, Islam und Christentum über die Bilder anzunähern. Dieser Versuch muss scheitern, sind doch die Gegensätze zwischen dem Bilderverbot des Islam und der freizügigen, sich bisweilen sogar über das zweite Gebot hinwegsetzenden Ikonographie des Christlichen zu groß. Dennoch leistet Kermani einen wichtigen Beitrag zumindest zum Verständnis beider Religionen. Und der Erkenntnis, dass sie trotz unterschiedlicher Auffassungen in vielen Glaubensgrundsätzen so grundverschieden nicht sind.

Navid Kermani: Ungläubiges Staunen. Über das Christentum.
München: C.H. Beck 2015
303 Seiten, gebunden
24,95 €


Martin Vargic – Eine Karte der Weltliteratur

Martin Vargic ist schon früher mit extrem detaillierten Karten in Erscheinung getreten, die nicht reale Orte, sondern vielmehr abstrakte Phänomene darstellen. So etwa seine Karte des Internets oder die Weltkarte der Stereotypen.

Vargic_Maps

Martin Vargic: Miscellany of Curious Maps

Penguin UK hat nun ein Buch mit den Karten des talentierten Slovaken herausgebracht, das unter dem Titel Vargic’s Miscellany of Curious Maps einen Atlas all jener Dinge versammelt, von denen man nie ahnte, dass man sie wissen müsste. Darunter ist für Literaten und Lesefreunde auch eine Karte der Weltliteratur, die in ihrer Detailfülle und Akribie beeindruckt. Vargics Buch versammelt insgesamt 64 Karten, von denen sich vier ausfalten lassen – die Karte der Stereotypen und die Karte der Video-Websites sind als herausnehmbares, doppelseitiges Poster enthalten.

Leider gibt es die Karte der Weltliteratur auch auf der offiziellen Seite noch nicht als Print, über meinem Schreibtisch würde sie sich jedenfalls sehr gut machen. Eine kleine Vorschau mit Bildern der Karte findet sich beim Paste-Magazine.


„God has no country.“ Arno Molfenters und Rüdiger Strempels: Über die weiße Linie

Der katholischen Kirche wird oft vorgeworfen, sich während des Zweiten Weltkrieges zu wenig gegen Hitler und den menschenverachtenden Wahnsinn des Nationalsozialismus engagiert zu haben. Auch wenn dieser Vorwurf gegen die Institution und den Papst sicher seine Berechtigung haben wird, so ist das – wie so oft – nur ein verkürzter Teil der Wahrheit. Am Beispiel des irischen Priesters Monsignore Hugh O’Flaherty zeigen Arno Molfenter und Rüdiger Strempel eindrücklich, welch selbstlosen Einsatz Angehörige der Kirche und italienische Bürger für Juden, Hilfsbedürftige und geflohene Kriegsgefangene zeigten.

Cover Ueber die Weisse LinieAm 10. Juli 1943 waren britische und amerikanische Truppen im Rahmen der Operation Husky auf Sizilien gelandet. Bis zum 17. August hatten sie die Insel vollständig unter Kontrolle. Bereits im Juli hatte der „Große Faschistische Rat“ Diktator Benito Mussolini abgesetzt und später inhaftieren lassen. Der neue Ministerpräsident Marschall Pietro Badoglio leitete Geheimverhandlungen mit den Alliierten ein, die am 3. September im Waffenstillstand von Cassibile mündeten, womit das Deutsche Reich Italien als Verbündeten verlor. Dadurch trat der „Fall Achse“ ein, der zu einer deutschen Besetzung Norditaliens und Roms führte. Der wieder befreite „Duce“ stand als Staats- und Regierungschef an der Spitze des Marionettenstaates „Repubblica Sociale Italiana“ – dessen Staatsgebiet entsprechend des alliierten Vormarsches jedoch praktisch täglich schrumpfte.

Dennoch war Rom besetzt und der Vatikan von deutschen Truppen eingeschlossen. Obwohl der Vatikan auf strenge Neutralität bedacht war, kursierten immer wieder Gerüchte, wonach Hitler den Kirchenstaat besetzen und den Papst ins Reich entführen wolle. „Wir werden bei dieser Schweinebande ausmisten!“ hatte sich Hitler über Rom und den katholischen Kirchenstaat ereifert. Ernsthaft in Erwägung gezogen hatte Hitler diesen Wahnsinnsplan jedoch nicht, selbst ihm war wohl die Tragweite einer solchen Torheit bewusst.

Eingeschlossen von deutschen Truppen und mit der täglichen Bedrohung, überrannt zu werden, kann die Zurückhaltung des Papstes zwar noch immer nicht gutgeheißen, jedoch zumindest nachvollzogen werden.

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