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Büchertour #4: Diener des Rechts und der Vernichtung

Historisch Interessierten ist Fritz Bauer vor allem wegen dessen bedeutsamer Rolle bei der Überführung Adolf Eichmanns nach Israel und den Frankfurter Auschwitz-Prozessen ein Begriff. Da in der bundesdeutschen Vergangenheitsbewältigung in der Regel aber lieber über die erfolgreichen Fälle gesprochen wird, sind die weniger erfolgreichen Anstrengungen Bauers in der Verfolgung von NS-Verbrechen weniger bekannt. Mit einem dieser Fälle, dem sogenannten Schlegelberger-Verfahren, befasst sich Christoph Schneider in seiner Monographie Diener des Rechts und der Vernichtung. Das Verfahren gegen die Teilnehmer der Konferenz von 1941 oder: Die Justiz gegen Fritz Bauer, die der Kulturwissenschaftler am 23. Januar in der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz in Mainz vorstellte.

„Das Schlegelberger-Verfahren ist trotz, oder besser gesagt, wegen seiner eigentümlichen Unsichtbarkeit der Inbegriff jener Momente der NS-Aufarbeitung, denen nichts Vorbildliches zukommt.“ (C. Schneider, S. 14)

Im April 1941 versammelte sich im Berliner „Haus der Flieger“ die vollständige Spitze der damaligen reichsdeutschen Justiz: neben dem Reichspräsidenten, den Oberreichsanwälten und weiteren hohen Vertretern auch die Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte aller Oberlandesbezirke des Deutschen Reichs und der zu diesem Zeitpunkt annektierten Gebiete. Insgesamt weit über 100 Personen der juristischen Elite folgten der Einladung von Franz Schlegelberger – damals Geschäftsführer des Reichsjustizministeriums – nach Berlin.

Zu diesem Zeitpunkt liefen bereits seit 16 Monaten die heute als „Aktion T4“ bekannten Euthanasie-Morde. Die Aktion hatte im gesamten Reichsgebiet die Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ zum Ziel – und keinerlei Rechtsgrundlage. Selbst im „Dritten Reich“ waren die Säuberungen unter Kranken und Menschen mit Behinderung strafrechtlich Mord. Die Aktionen wurden daher verschleiert und mit gefälschten Dokumenten nachträglich scheinbar legalisiert. Dennoch kam es im Ablauf immer wieder zu „Störungen“: Gerichte erkundigten sich nach plötzlich verschwundenen Angeklagten, Hinterbliebene zweifelten Todesumstände an, Prozesse um Nachlässe zogen sich hin.

Da schon Schlegelbergers Vorgänger, Reichsjustizminister Franz Gürtner, auf die fehlende Rechtsgrundlage hingewiesen hatte, mit seinem Ersuchen um einen entsprechenden Erlass aber gescheitert war, entschied sich Schlegelberger zu einem außergewöhnlichen Verfahren: Er lud die gesamte juristische Führung nach Berlin und ließ ihnen von zwei hochrangigen Vertretern der zuständigen Zentraldienststelle T4 das gesamte Mordprogramm in aller Deutlichkeit erläutern. Anschließend wurde der Beschluss verkündet, sämtliche als „Störung“ aufzufassende Verfahren künftig ohne weitere Bearbeitung direkt an allen Instanzen vorbei ans Reichsjustizministerium weiterzuleiten. Damit einigten sich die Juristen auf eine Aussetzung des geltenden Rechts, ohne dass dies in irgendeiner Form kodifiziert oder verordnet wurde.

Dies ist aus mehreren Gründen bemerkenswert: Während andere, ähnliche Entscheidungen im kleinen Kreis getroffen wurden (die Wannsee-Konferenz hatte 15 Teilnehmer), versammelten sich in Berlin weit mehr als 100 hochrangige Justizvertreter. Die bisherige Geheimhaltung der Morde wurde aufgegeben; auf der Konferenz von 1941 wurde Klartext gesprochen und die gesamte Mord- und Verschleierungspraxis erläutert. Die Vertreter der Konferenz schufen in einer einzigartigen Plenarsituation eine Art Recht vorbei an den üblichen Wegen. Und nicht zuletzt: Die Konferenzteilnehmer gaben durch ihre allgemeine und widerspruchslose Zustimmung eine im besonderen Maße schutzbedürftige Bevölkerungsgruppe kollektiv der Vernichtung preis und ermöglichten dadurch den reibungslosen Ablauf der „Aktion T4“.

Umso bemerkenswerter, dass Christoph Schneider mit seinen Nachforschungen eine bis heute blinde Stelle in der NS-Aufarbeitung präsentiert. Dabei sind Schneiders Erkenntnisse keineswegs wirklich neu. Schon 1947/48 wurde die Konferenz von 1941 im Hadamar-Prozess in Frankfurt aktenkundig. Zu einem Verfahren gegen die Konferenzteilnehmer kam es unmittelbar nach dem Krieg jedoch nicht. Erst 1960 wurde auf persönliche Initiative von Fritz Bauer hin in Frankfurt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, dass jedoch umgehend nach Stuttgart abgegeben wurde und dort auf die Halde kam. Nach erheblichen Verschleppungen und Behinderungen konnte erst im Jahr 1967 mit den Voruntersuchungen begonnen werden; zu diesem Zeitpunkt gegen ganze 13 ehemalige Konferenzteilnehmer.

Diese reagierten entsprechend empört darauf, dass man das Recht auf sie zurückwirken ließ. Schneider legt in seiner Arbeit ausführlich die wiederkehrenden Argumentationsmuster der Beteiligten dar, die sich allzu oft dahinter versteckten, nur Teil einer unaufhaltsamen Maschinerie gewesen zu sein, und am Terror von SS und Gestapo ohnehin nichts hätten ändern können. Schweigen sei nicht als Zustimmung zu deuten, eine Diskussion der Vorgehensweise weder gewünscht noch möglich gewesen. Doch auch nach Prozessaufnahme kam es zu Verschleppungen, Prozessbehinderungen und Verzögerungen. Immer mehr der Konferenzteilnehmer starben oder ließen sich prozessunfähig schreiben. Im Jahr 1970, zehn Jahre nach Prozessbeginn und zwei Jahre nach dem Tod Fritz Bauers, wurde das Verfahren mit einem neunzeiligen Beschluss eingestellt, die vier verbliebenen Konferenzteilnehmer außer Vollzug gestellt. In der Öffentlichkeit war das Verfahren zu diesem Zeitpunkt schon in Vergessenheit geraten.

„Die Frage der allfälligen Dienstbarkeit des Rechts für jede Herrschaft kam entweder gar nicht zur Sprache oder wurde als Frage individueller Verfehlungen erörtert. Wenn aber das gesamte Corps der höchsten Juristen einer modernen Nation eine gegen jede Rechtsauffassung verstoßende systematische und anhaltende Mordpraxis hinnimmt und deckt, stehen größere Fragen an als die nach persönlichem Fehlverhalten.“ (C. Schneider, S. 11)

Schneiders Arbeit ist an dieser Stelle noch nicht beendet, sondern erweitert sich um eine dritte Zeitebene. Im Jahr 1978 wird die Anfrage des Richters Helmut Kramer „nach der eventuellen Existenz eines solchen Strafverfahrens“ zuerst ohne Auskunft zurückgewisen. Nachdem sich Kramer die Einsicht in die Dokumente erstritten hatte, erhielt er sparsame 95 Blatt Kopien aus den insgesamt 47 Bände umfassenden Prozessakten für den von ihm angestrebten Beitrag in einer juristischen Fachzeitschrift. Kramers Beitrag erzeugte dann tatsächlich Aufmerksamkeit, vor allem aber schwere Anschuldigungen eines Teilnehmernachkommens, infolge derer Kramer 1984 ein Zivilverfahren einleitete.

Wieder kam es zu erheblichen Verschleppungen und Verzögerungen. Das Verfahren, in dem auch die Konferenz von 1941 ein wichtiger Gegenstand war, zog sich über insgesamt sechs weitere Jahre hin und endete 1990 klanglos in einem Vergleich. Besonders bemerkenswert: Als Kramer die Akten des Schlegelberger-Verfahrens als Beweismittel anführen wollte, waren diese nicht auffindbar. Angeblich seien sie bei der Überführung an das Amtsgericht Bonn (ein Weg von 150 Metern) verschollen. Erst 1989 tauchten die Akten unter dubiosen Umständen bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt auf. Einen wirklichen Abschluss, eine wirklich ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema hat es bis heute jedoch nicht gegeben. „Das Thema ist längst nicht durch“, resümierte Schneider in Mainz.

Schneider führt die juristischen Verstrickungen, Verschleppungen und Behinderungen akribisch, sorgfältig und verständlich auf. Man merkt ihm und seiner Arbeit an, dass er weder Jurist noch Historiker, sondern Kulturwissenschaftler ist. Ihn treiben nicht die juristischen Spitzfindigkeiten um, sondern die berechtigte Frage, wie die komplette juristische Führung des „Dritten Reichs“ aus zum überwiegenden Teil noch im Kaiserreich sozialisierten und gut situierten, einflussreichen Männern, kollektiv den institutionalisierten und systematischen Mord einer ganzen Bevölkerungsgruppe hinnehmen konnte. Spürbar ist aber auch Schneiders Frustration darüber, wie das Thema in der Bundesrepublik von Anfang an unterdrückt und verschwiegen wurde. In den 1960er-Jahren, einer Zeit, die stets als positive Zäsur in der NS-Aufarbeitung betrachtet wird, wurde die Auseinandersetzung mit den Verstrickungen der Justiz in die NS-Verbrechen aktiv unterdrückt und tabuisiert. Bis heute, so Schneiders Fazit, versteht es die Justiz der Bundesrepublik sehr erfolgreich, das Vorhandensein der Thematik unter den Teppich zu kehren.

Mit seiner Arbeit hebt Schneider die Bedeutung des Schlegelberger-Verfahrens für das Verständnis der deutschen Vergangenheitsbewältigung erheblich. Dabei geht es ihm nicht nur um die Widerstände der Justiz, sich mit ihrere eigenen Vergangenheit zu befassen, sondern auch um das Bild Fritz Bauers. Während Bauers Erfolge oft als Musterbeispiel für die positive Auseinandersetzung der Bundesrepublik mit der NS-Vergangenheit aufgeführt würden, seien auch Bauers Misserfolge wichtige Quellen für das Verständnis der bundesdeutschen Widerstände gegen die NS-Aufarbeitung. Zugleich verdeutlicht Schneider die Bedeutung der eigentlichen Konferenz von 1941, die mit Blick auf die Euthanasie-Morde als Beginn des Holocausts die folgenschwere Anpassung der Justiz an den Vernichtungsbetrieb markierte.

Christoph Schneider: Diener des Rechts und der Vernichtung. Das Verfahren gegen die Teilnehmer der Konferenz von 1941 oder: Die Justiz gegen Fritz Bauer
Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts, Band 30
Frankfurt am Main: Campus Verlag 2017
242 Seiten, gebunden
29,95€

Vortrag und Lesung mit Christoph Schneider fanden am 23. Januar 2018 als Kooperationsveranstaltung der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz mit dem Verein Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V. im Rahmen der Veranstaltungsreihe zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2018 statt.


Büchertour #1 – „Die NS-Zeit im Comic“ in der Gedenkstätte KZ Osthofen

„Wer nicht eine Vergangenheit zu verantworten und eine Zukunft zu gestalten gesonnen ist, der ist vergeßlich.“ (Dietrich Bonhoeffer, Widerstand und Ergebung, DBW, Bd. 8, S. 310f.)

Der Nationalsozialismus, seine Verbrechen und seine Akteure sind fast von Beginn an auch in der Welt des Comics thematisiert und verarbeitet worden. Große Figuren des amerikanischen Superheldencomics wie Captain America oder Hellboy sind ohne ihren Bezug zu den Nazis als Antagonisten und Schöpfer kaum denkbar. Auch für andere Comicfiguren waren Nazideutschland und seine Schergen bis 1945 und darüber hinaus dankbare Gegenspieler; vor allem im Interesse der US-Propaganda, die sogar Publikumsliebling Donald Duck für ihre Zwecke einspannte.

Da die Comicautoren nicht davor zurückschreckten, nach Kriegsende die ganze Perversion des Holocausts darzustellen, wurden entsprechende Comics rasch dem Horrorgenre zugeordnet und so einer breiteren Öffentlichkeit und Aufmerksamkeit entzogen, wie Ralf Palandt von der Gesellschaft für Comicforschung am vergangenen Donnerstag anlässlich der Eröffnung der Sonderausstellung Die NS-Zeit im Comic in der Gedenkstätte KZ Osthofen berichtete.

Gedenkstätte KZ Osthofen

Diese Klassifizierung sorgte dafür, dass Comics mit Bezug zum Nationalsozialismus wie das gesamte Genre in den 50er-Jahren dem in den USA beginnenden Kulturkampf gegen Comics zum Opfer fielen. Mit der üblichen Verzögerung führten Proteste von Eltern, Politikern und Pädagogen auch in der Bundesrepublik zu einer öffentlichkeitswirksamen Diffamierung, in deren Folge nach Gründung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften erstmals 1954 Comics als „Ergebnis einer entarteten Phantasie“ indiziert und bis in die 60er-Jahre hinein als Teil „unterwertiger Literatur“ sogar öffentlich verbrannt wurden.

Vermutlich liegt auch darin das Schattendasein begründet, das Comic und Graphic Novel in Deutschland noch immer führen. Bis zum Ende der 90er-Jahre verhielten sich Comicverlage in Deutschland (mit wenigen Ausnahmen) äußerst zurückhaltend und entfernten Hakenkreuze und Verweise auf Nazideutschland. Noch 1995 wurden im thüringischen Sonneberg beim Alpha-Comic Verlag Bestände angeblich „nationalsozialistischen Inhalts“ von der Polizei beschlagnahmt. Stein des haltlosen Anstoßes: ein Poster zu Art Spiegelmans Comic Maus – Die Geschichte eines Überlebenden.

Spiegelmans autobiographisch beeinflusster Comic über den Holocaust wurde 1992 mit dem Pulitzer-Preis ausgezeichnet und gilt bis heute als einer der einflussreichsten und ambitioniertesten Comics zu Holocaust und Nationalsozialismus, der trotz großer Kontroverse weltweit zu einer intensiven und ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Thema führte. Die Osthofener Ausstellung zeigt unter anderem einen von arte produzierten Dokumentarfilm über Spiegelman und sein Werk.

Reinhard Kleist: „Der Boxer“ / © Jannik Reinecke / Die Knipser

Den Hauptteil der Ausstellung nehmen jedoch Zeichnungen und Drucke dreier deutscher Comicbände ein, die sich mit ihrem biographischen Ansatz deutlich vom naziprügelnden Superheldenheft unterscheiden. Reinhard Kleist beschreibt in seinem 2012 erschienenen Comic Der Boxer das Leben von Hertzko Haft, der in Auschwitz für die SS boxen musste. In dunklen, schweren Strichen zeigt Kleist den Alltag Hafts, beim Arbeitseinsatz, in Auschwitz und als Schaukämpfer bei den brutalen, von der SS zur eigenen Belustigung organisierten Kämpfen. Kleists Zeichnungen, das zeigt der direkte Vergleich mit den jeweils parallel gezeigten Druckseiten, funktionieren auch ohne den noch fehlenden Text. Seine eindrucksvollen Illustrationen schildern den körperlichen und psychischen Verfall der Häftlinge,  ihre Verbitterung angesichts der alltäglichen Grausamkeiten – aber auch Hafts eisernen Überlebenswillen.

Moritz Stetter: „Bonhoeffer“ / © Jannik Reinecke / Die Knipser

Im Gegensatz zu den schroffer wirkenden Zeichnungen Kleists schildert Moritz Stetter das Leben Dietrich Bonhoeffers (Bonhoeffer, 2010) weicher, abstrakter und weniger naturalistisch. Trotz des verspielteren Stils bleibt Stetters Biographie des 1945 in den letzten Kriegstagen hingerichteten Widerständlers und Pfarrers Bonhoeffer ernsthaft, nachdenklich und persönlich. Dass auch Bonhoeffer schwarzweiß gezeichnet ist (eine Vorgabe des Verlags), unterstreicht die Düsternis mancher Szenen, gerade während der Haft; auch wenn Bonhoeffer bis zuletzt weder Hoffnung noch Glaube aufgegeben hat. Farbig ist lediglich ein in der Ausstellung gezeigtes alternatives Cover, das Stetter noch „um einiges ausdrucksstärker und eindrücklicher“ findet, wie er gegenüber den Kuratorinnen Ramona Dehoff und Martina Ruppert-Kelly betonte.

Barbara Yelin: „Irmina“ / © Jannik Reinecke / Die Knipser

Den größten Raum nimmt Irmina, der jüngste und mit insgesamt knapp 300 Seiten umfangreichste Band der Ausstellung ein. In ihrem 2014 erschienenen Comic schildert Barbara Yelin das Leben der jungen Fremdsprachensekretärin Irmina von Behdinger, die nach ihrer Ausbildung in London nach Deutschland zurückkehrt und sich dort auf der Suche nach Erfolg und Anerkennung immer mehr dem neuen System der Nationalsozialisten anpasst. Irminas Geschichte wird zu einer Parabel für die Entscheidung vieler Deutscher zwischen persönlicher Integrität, Wegsehen und eigener Vorteilsnahme im „Dritten Reich“. Als einzige der drei Autoren verwendet Yelin Farbe, bleibt aber bis auf wenige Ausnahmen zurückhaltend kühl. Grau-, Braun- und Blautöne dominieren ihre ausdrucksstarken, detailreichen und doch dynamisch-skizzenhaft erscheinenden Bilder, aus denen das Rot der Hakenkreuzfahnen wie eine blutende Wunde hervorsticht. Da Yelins Originale keinen gesetzten Text, wohl aber bereits Freiräume für Sprechblasen aufweisen, wirken sie wie unabsichtliche Verbildlichungen der im NS-Deutschland oft herrschenden Sprachlosigkeit.

Insgesamt harmoniert die zurückhaltende Präsentation der Grafiken sehr gut mit dem kargen Ambiente der Gedenkstätte und gibt den einzelnen Werken viel Raum, ihre eigene Wirkung zu entfalten. Weiterführende Informationen zum Themenfeld „NS im Comic“ bietet die Ausstellung indes leider nicht. Hierfür gibt es zwar ein umfangreiches Begleitprogramm mit Vorträgen und Workshops, zumindest eine anfängliche Zusammenfassung, wie sie von Ralf Palandt im Rahmen der Vernissage erarbeitet wurde, wäre aber wünschenswert gewesen. Interessierte Leser finden jedoch eine sehr umfangreiche und eindrucksvolle Leseecke, in der rund 80 weitere Comics zum Thema bereitliegen.

Die äußerst sehenswerte Ausstellung Die NS-Zeit im Comic ist noch bis zum 10. Dezember bei freiem Eintritt in der Gedenkstätte KZ Osthofen zu sehen. Verantwortlich ist der Förderverein Projekt Osthofen in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz und der Stadt Worms.

Die gezeigten Comics:

Reinhard Kleist: Der Boxer. Die Überlebensgeschichte des Hertzko Haft.
Hamburg: Carlsen 2012
200 Seiten, gebunden
16,90€

Moritz Stetter: Bonhoeffer
Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus 2010
112 Seiten, eBook
11,99€

Barbara Yelin: Irmina
Berlin: Reprodukt 2014
288 Seiten, gebunden
39,00€


Büchertour #0 – Ausstellungsbesuch

Ein regnerischer Tag wie heute ist eigentlich der ideale Zeitpunkt, sich mit Büchern zu beschäftigen. Nicht ganz so ideal ist dann, dass das gewählte Ziel für den Tag eine Ausstellung am anderen Ende der Stadt ist. Was soll’s – jetzt erst recht.

Nachdem der Himmel das Gröbste seines Tagesgeschäfts offenbar hinter sich gebracht hatte, machte ich mich also auf den Weg zur Mainzer wissenschaftlichen Stadtbibliothek, in der noch bis zum 2. September die Ausstellung „Seitenweise Kunst. Eine Liebeserklärung an das Buch und das Lesen“ gezeigt wird.

Die Front der wiss. Stadtbibliothek Mainz, Baujahr 1912.

Die Bibliothek befindet sich, im Gegensatz zum Großteil der Stadt – etwa auch die Öffentliche Bücherei „Anna Seghers“ – noch in der originalen Bausubstanz und liegt malerisch an Rheinufer und vierspuriger Hauptverkehrsader. Architektonisch ist das Gebäude sicher keine übermäßige Perle, aber in einer von Nachkriegschic und Brachialbeton dominierten Innenstadt glänzen auch die Zweckbauten des frühen 20. Jahrhunderts.

Nun sollte der Spaziergang, auf dem bewusst und zur Zeitersparnis mindestens drei Buchhandlungen umgangen wurden, aber nicht der Architektur, sondern vielmehr der Literatur gewidmet sein. Davon gibt es in der Stadtbibliothek mehr als genug. Rund 550.000 Bände umfasst der heutige Buchbestand exklusive neuerer Medienformen, was die Institution zu einer der größten wissenschaftlichen Bibliotheken Deutschlands in kommunaler Hand macht. Da man immerhin auf eine Tradition seit 1477 zurückblicken kann, umfasst die Sammlung auch viele prächtige Handschriften des Mittelalters und etwa 100.000 Drucke des 16. bis 18. Jahrhunderts aus den Beständen der alten Universitätsbibliothek. Besondere Schmuckstücke zeigt das Mainzer Gutenberg-Museum als Dauerleihgabe.

Doch zurück zur Ausstellung, die – so ist es der Ankündigung zu entnehmen – die der Institution eigenen Themen wie „Lesen“ und „Bücher“ mit zeitgenössischer bildender Kunst verbinden will. Mehr als 70 Buchobjekte, Künstlerbücher, Zeichnungen, Malerei, Grafiken, Fotografien und Skulpturen werden gezeigt, die aus der Hand und Feder von 26 Künstlerinnen und Künstlern sowie den Stipendiatinnen und Stipendiaten des Künstlerhauses Schloss Balmoral stammen.

Tja. Auch schön hier.

Tja. Nun. Also mal angenommen, man hätte sich vernünftig vorbereitet, einen Plan gemacht und den Termin für den Besuch nicht noch einmal spontan verschoben, käme jetzt hier wohl der Teil mit der Ausstellungskritik und Eindrücken.

Ohne den Konjunktiv kommt jetzt allerdings nur eine relevante Service-Information: Die wissenschaftliche Stadtbibliothek Mainz ist donnerstags geschlossen.