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Offener Brief: Autoren wehren sich gegen Verlegerbeteiligung an Urheberpauschale

Diverse Autoren und Journalisten haben in einem Offenen Brief an Justizminister Heiko Maas deutliche Kritik an den Plänen der Regierung geäußert, Verlage weiterhin an den Urheberpauschalen der Verwertungsgesellschaften beteiligen zu wollen. Etwa 70 Autoren, darunter Navid Kermani, Daniel Kehlmann und Sibylle Berg, gehörten zu den Erstunterzeichnern. Mittlerweile ist die Liste auf knapp 1.000 Personen angewachsen.

Was ist passiert?

Im November des vergangenen Jahres hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die beim Kauf von Kopierern oder in Copyshops anfallende sogenannte Urheberpauschale ausschließlich den Autoren zusteht. Damit wurde die bisherige Praxis gekippt, nach der Verwertungsgesellschaften wie die im Klagefall betroffene belgische Reprobel oder die deutsche VG Wort diese Tantiemen nach eigenem Ermessen auf Verleger und Autoren aufteilten (in der Regel 30/70, bei Fachliteratur 50/50). Da das Urteil gleichermaßen bedeutet, dass die Praxis europarrechtswidrig ist, sind ähnliche Urteile nun auch in den anderen EU-Mitgliedsstaaten zu erwarten. Ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof wurde im Dezember 2014 ausgesetzt, um eben jenes Reprobel-Urteil abzuwarten.

Was stört die Autoren?

Noch bevor der Bundesgerichtshof Zeit finden konnte, am 10. März ein entsprechendes Urteil zu finden, haben die Publikumsverlage in ihrer „Münchner Erklärung“ die Bundesregierung dazu aufgerufen, am bisherigen System festzuhalten. Bundesjustizminister Heiko Maas hat seine Unterstützung zugesichert und gemeinsam mit Kulturstaatsministerin Monika Grütters eine entsprechende Initiative auf den Weg gebracht, die bisherige Praxis europarechtlich zu legalisieren.

Die Autoren zeigen sich nun zu recht irritiert über die Rechtsauffassung nicht nur der Verlage, sondern auch des Justizministers. Dessen Äußerungen stünden „in krassem Widerspruch zum Ziel der Bundesregierung, die Rechte der Autoren zu stärken“, heißt es im Brief. Tatsächlich würde Maas so nicht nur den bisherigen Rechtsbruch folgenlos ignorieren, sondern darüber hinaus die Vorgehensweise der Verwertungsgesellschaften nachträglich rechtlich legitimieren.

Natürlich darf die Arbeit der Verlage nicht ignoriert werden, ohne sie könnten Bücher nicht in der heute üblichen Qualität und Vielzahl auf dem Markt publiziert und vertrieben werden. Dennoch ist in der bisherigen Praxis ein deutliches Ungleichgewicht zulasten der Autoren zu erkennen. Wie diese in ihrem Brief deutlich machen, gehören Autoren mitnichten zu den Großverdienern. Das durchschnittliche Jahresgehalt eines Schriftstellers betrage gerade einmal rund 19.000 Euro und liege damit auf dem Niveau eines Zimmermädchens.

Niemand erwartet das große Geld in der Schriftstellerei. Kultur war, ist und bleibt ein Subventionsbetrieb. Doch auch für die Hauptakteure muss ein finanzielles Auskommen möglich sein. Gerade für wissenschaftliche Autoren sind die Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften ein wichtiges Zubrot. Deren Werke finden in den allerwenigsten Fällen reißenden Absatz und sind mit hohen Produktionskosten und entsprechend niedrigen Honoraren (falls überhaupt) verbunden. Selbstverständlich tragen Verlage das wirtschaftliche Risiko einer Publikation. Doch sie erhalten auch den Löwenanteil des Umsatzes, der ohne die geistige Arbeit der Autoren nicht möglich wäre.

Dass ausgerechnet der Justizminister nun nicht einmal die deutsche Rechtsprechung abwartet, sondern bereits daran arbeitet, die vom EuGH als europarechtswidrig deklarierte Praxis nachträglich zu legitimieren, ist nicht nur schlechter Stil, sondern in seiner gutsherrenartigen Rechtsauffassung höchst bedenklich.